wikimedia aus Wissenschaftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik
Alles Bewusstsein ist
sinnlich, es drückt aus den Akt der Intelligenz, der idealen Tätigkeit,
und steht unter Gesetzen, wenigstens unter dem Gesetze des Übergangs vom
Bestimmba-ren zur Bestimmtheit. Durch diese Affektion wird alles, was
gedacht wird, notwendig sinn-lich. Der aufgezeigte Wille soll etwas
Übersinnliches sein, doch soll aus ihm etwas Sinnli-ches folgen. Wie wird
er nun mit dem sinnlichen Bewusstsein vermittelt?
Oben
wurde gesagt, dies geschähe durch ein Gefühl, weil das Gefühl das erste
ist, von dem alle Handlungen des Bewusstseins ausgehen. (Oben wurde
gesagt, es sei ein Gefühl des Stre-bens, des Sollens, des Forderns, der
Begrenztheit, und in sofern des Nichtdürfens.) Gefühl
ist überhaupt die Äußerung der Begrenztheit des Ich, diese aber ist
nicht möglich ohne Äuße-rung des Strebens, indem eben das Streben das
Begrenzte ist, beides ist notwendig vereinigt.
_______________________________________________________________________J. G. Fichte, Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 144
Nota I. - Die Wissenschaftslehre ist 'nur ein Schema'. Aber das Schema von einem Wirkli-chen. Es kommt aus einem Wirklichen her und macht dieses Wirkliche durchsichtig. Die Durchsichtigkeit (das Schema) ist nur in dem und für das Denken. Aber das, was durchsich-tig gemacht wird, ist vor wie nach dem Denken wirklich, nämlich sinnlich.
Nota II. - Andernsorts habe ich diese Stelle irrig kommentiert - weil ich sie falsch verstan-den hatte; nämlich das Sollen: ein Sollen-an-sich als die Abstraktion von allem bestimmten Sol-len. So ist es hier aber nicht gemeint, sondern viel schlichter (oder subtiler): Wenn das Ich als schlechterdings wollend gesetzt wird, so ist es nicht völlig frei, nicht zu wollen. Er muss zwar nicht, aber soll wollen, schlechthin: Es soll schlechthin. Sollte er sich dennoch des Wollens enthalten, bräuchte es einen Grund. Ästhetisches Anschauen wäre ein guter Grund.
Mit dem Nichtdürfen ist es etwas anderes. Es ist hier ein Vorgriff aufs Naturrecht: Nicht darf ich meine Freiheit ausüben, wo sie in die Freiheitssphäre eines Andern aus der Reihe vernünftiger Wesen eingriffe. Nicht dieser oder jener bestimmte, sondern ein jeder Eingriff ist mir nicht erlaubt. Es ist eine Sphäre, von der ich ausgeschlosen bin und wo ich nichts darf.
JE
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