Donnerstag, 3. Juni 2021

Ohne freien Willen gibt es keine Vernunft.

 

aus spektrum.de, 29. Mai 2021

Wie frei wollen wir?

Von Louisa Sohmen                                                                                  zu Philosophierungen  

Der freie Wille. Ein Konzept, das seit jeher hinterfragt wird. Er ist ein großer Teil unseres Selbstverständnisses, die Grundlage für Demokratie und Moral, die Voraussetzung zur Strafmündigkeit. Doch gibt es ihn wirklich, oder sind wir lediglich Marionetten chemischer Prozesse?

Eine lange Geschichte

Der bewegende Diskurs über die Willensfreiheit nahm bereits im antiken Griechenland seinen Anfang. Namhafte Philosophen wie Homer und Aristoteles zerbrachen sich die Köpfe an diesem Phänomen. Doch, obwohl der freie Wille ständig neu definiert wurde, lautete der allgemeine Konsens, der Mensch träfe (zumindest bedingt) freie Entschei-dungen.

Hand in Hand mit den Naturwissenschaften erlebte der Determinismus in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts einen Aufschwung und bot der seelischen Freiheit offiziell die Stirn. Nach dieser philosophischen Auffassung unterliegen alle Prozesse strikten Natur-gesetzen. Unvereinbar mit der Willensfreiheit. Kompatibilisten wie Hobbes gelang es zwar kurzfristig, die Willensfreiheit mit dem Determinismus zu vereinen, dennoch geriet das Konzept immer weiter ins Wanken.

Einer der Skeptiker der Willensfreiheit war der Physiologe Benjamin Libet. Er führte in den 1980ern ein Experiment durch, dessen Ziel es war, den exakten Zeitpunkt einer bewussten Handlungsentscheidung und der darauffolgenden motorischen Umsetzung zu bestimmen. Hierzu ließ er seine Probanden auf eine laufende Uhr blicken und zu einem völlig zufälligen Zeitpunkt die rechte Hand heben. Anschließend sollten sie sich den Stand der Uhr zum Zeitpunkt ihres Entschlusses merken. Mit einem Elektromyogramm und einer Elektroenze-phalographie maß er ihre Muskel- bzw. Kortexaktivität.

Das erstaunliche Ergebnis: Die willentliche Entscheidung setzte im Schnitt 300 Millisekun-den nach der Nervenaktivität im Kortex ein, die die Muskelbewegung einleitet. Daraus folgt, dass nicht die Willensentscheidung die Bewegung auslöst.

Ist die Entscheidungsfreiheit nur eine Illusion?

Die Konsequenz daraus wäre, dass niemand für seine Handlungen verantwortlich gemacht werden könnte. Alle Verbrecher müssten aus dem Gefängnis entlassen werden, alle Straf-taten blieben unbestraft. Ob Steuerhinterziehung, Geldfälschung, Körperverletzung, Ver-gewaltigung.

Ein allmächtiges Unterbewusstsein widerspricht unserer subjektiven Empfindung. Und auch Teilgebiete der Wissenschaft kommen nicht umhin, Versuche wie Libet sie durchführ-te, anzuzweifeln. So wird argumentiert, dass die einzige wirkliche Entscheidung in dem Mo-ment getroffen wurde, als der Proband sich dazu bereit erklärte, am Experiment teilzuneh-men. Die Instruktionen standen fest, lediglich der Zeitpunkt der Handhebung war variabel. Reicht dieses Experiment also aus, um uns die gesamte Freiheit unseres Geistes abzuerken-nen?

Ich weiß, dass ich nichts weiß

Nach meiner Recherche zu diesem Thema bin ich noch verwirrter als zuvor. Schopenhauer sagte: „Der Mensch kann tun was er will; er kann aber nicht wollen was er will.“ Das leuch-tet ein. Allerdings würde das auch bedeuten, dass all unsere Errungenschaften gar nicht unser Verdienst sind. Eine ziemlich deprimierende Vorstellung.

Um nicht im ethischen Nihilismus zu versinken, begnüge ich mich zunächst mit dem Wis-sen, es nicht zu wissen. Gerade die enorme Interdisziplinarität dieser Debatte bestätigt meine Hoffnung, dass es beim aktuellen Kenntnisstand keine eindeutige Antwort geben kann. So unbefriedigend dies auch aus wissenschaftlicher Sicht sein mag – dieses Unwissen ermöglicht uns vermutlich ein Leben in einer demokratischen Gesellschaft. Und das ist doch gar nicht mal so verkehrt.

Literatur


 

aus spektrum.de, 31. Mai 2021

Von der theoretischen zur praktischen Freiheit
Warum uns das philosophische Willensfreiheitsproblem nicht weiterbringt und was stattdessen wichtig ist.


Von Stephan Schleim

Meine Blog-Kollegin Louisa Sohmen schrieb gerade einen netten Artikel über das Willens-freiheitsproblem (Wie frei wollen wir?). So richtig und wichtig ich es finde, hier frische Ide-en unterzubringen, so wichtig finde ich auch einen Kommentar. Dabei beanspruche ich nicht für mich, Die Wahrheit® zu vertreten, sondern schlicht die Perspektive von jeman-dem, der sich seit 15-20 Jahren mit dem Thema beschäftigt.

Fangen wir erst einmal mit dem gerne bemühten Strafrecht an. Oft heißt es, Willensfreiheit sei die Voraussetzung für unser Schuldstrafrecht. Das Argument sieht wie folgt aus:

  1. Ohne Willensfreiheit keine Verantwortlichkeit (für seine Handlungen).
  2. Ohne Verantwortlichkeit keine Schuld.
  3. Ohne Schuld keine Strafe.

Aus den Neurowissenschaften haben bekanntermaßen Gerhard Roth (früherer Professor in Bremen) und Wolf Singer (früherer MPI-Direktor in Frankfurt) dieses Argument aufge-wärmt und umfassende Gesetzesänderungen gefordert. Bis heute ist mir kein derartiges Neuro-Strafrecht bekannt, mit einer kleinen Ausnahme hier in den Niederlanden, über die ich vorher schrieb (Echtes Neuro-Strafrecht).

Recht muss praktisch sein


Nun muss man wissen, dass Richterinnen und Richter überdurchschnittlich schlaue Men-schen sind (ich war früher mal Referent an der Deutschen Richterakademie in Trier). Mit manchen von ihnen kann man wahrscheinlich gut philosophieren. In ihrem wichtigen Amt haben sie aber nicht ewig Zeit und müssen sie nach einer bestimmten Anzahl von Verhand-lungstagen zum Ergebnis kommen: Was sind die Fakten? Wer ist verantwortlich? Wie groß ist die Schuld? Gibt es vielleicht schuldmindernde Umstände? Welche Maßnahme oder Strafe ist gerecht?

Die Richter sind also akademisch ausgebildete Praktiker. Für deren Arbeit ist die philoso-phische Willensfreiheitsdebatte – also etwa zur Vereinbarkeit von Determinismus und Freiheit – praktisch irrelevant. In den Verhandlungen im Gerichtssaal geht es vielmehr um Einsichts- und Steuerungsfähigkeit: Wusste der Täter/die Täterin zum Zeitpunkt der Tat, dass die Handlung falsch ist? Und konnte er oder sie nach dieser Einsicht handeln?

Das Recht geht – wie übrigens wir auch im Alltag – davon aus, dass wir Menschen in der Regel einsichts- und steuerungsfähig sind. Das liegt im Wesentlichen an unserer Erziehung (danke Eltern, Kindergärten, Schulen, Gesellschaft). Zeit für ein praktisches Beispiel:

Beispiele

Nehmen wir einmal an, Louisa Sohmen würde mich schubsen. Dann würde ich wahrschein-lich wütend und sie anschreien: “Warum tust du das?” Vielleicht ist sie wegen eines Lochs im Bürgersteig gestolpert und eher auf mich gefallen. Dann geht es also um keine absichtli-che Handlung und ist das Problem schnell gelöst und auch die Wut mit einem “Entschuldi-gung, ich bin gestolpert” verflogen. Vielleicht war es ein Streich oder eine Mutprobe (“Traust du dich, denn Mann da zu schubsen?”). Dann könnte man vielleicht denken: Na ja, haben wir nichts Wichtigeres zu tun?!

Nehmen wir aber einmal an, jemand würde mich am Bahnsteig schubsen, wenn gerade ein Zug vorfährt. Spätestens dann wäre der Spaß vorbei und ginge es auf einmal um ein (zu-mindest versuchtes) Tötungsdelikt. Würde mich jemand wegen meiner ethnischen Her-kunft schubsen, käme noch ein rassistisches Motiv hinzu. Arbeit für Polizei und Staatsan-waltschaft.

Vor Gericht würde aber nicht das philosophische Willensfreiheitsproblem erörtert, zum Beispiel: Hätte der Schubsende unter gleichen Bedingungen anders handeln können? Es ginge stattdessen darum, ob er wusste oder zumindest wissen musste, dass die Handlung falsch war und was ihre Folgen sein können. Vielleicht handelte der Täter unter starkem Alkohol- bzw. Drogeneinfluss? Oder hatte er eine psychische Störung? Vielleicht hatte er sogar eine Psychose und dachte, ich sei ein Dämon, der die Welt vernichten will?

Das können schuldmindernde Gründe sein. In solchen Fällen heißt die Alternative aber nicht Freispruch, sondern – bei gefährlichen Taten – Sicherungsverwahrung. Der Täter würde dann zwangsweise psychiatrisch behandelt, bis ihn Gutachter für ungefährlich halten. Dieser Freiheitsentzug, den man von Strafe unterscheidet, gilt sogar zeitlich unbefristet. Die Maßnahmen müssen aber regelmäßig überprüft werden. So funktioniert ein Rechtsstaat.

Zeit für ein Zwischenfazit

Ziehen wir ein Zwischenfazit: Das philosophische Willensfreiheitsproblem war nie eine wirkliche Bedrohung für unsere normative Praxis. Warum wurde das oft anders dargestellt? Hierüber kann ich nur spekulieren. Eine psychologisch-soziologische Erklärung wäre, dass es in den letzten Jahren für Forschende an den Universitäten wichtiger wurde, den Nutzen ihres Fachs öffentlich zu rechtfertigen. Wenn man sonst Grundlagenforschung macht, war das Thema Willensfreiheit hier eine gute Gelegenheit. Dabei sollte man auch bedenken, dass weder Gerhard Roth noch Wolf Singer – und mit ihnen viele Andere, die sich an der Diskussion beteiligten – Willensentschlüsse erforscht hatten.

Skurriler wird das alles, wenn man die von Louisa Sohmen wieder angeführten Libet-Experimente heranzieht. Der Neurowissenschaftler Benjamin Libet wollte mit der Elek-troenzephalographie (EEG) die zeitliche Dynamik des Bewusstseins erforschen und leistete hier auch wirklich Pionierarbeit (Libet, 2006). Die Schlussfolgerungen, die man aus seinen Versuchen zog, teilte Libet aber nicht. Ein echter Fauxpas: Gegenteiligen Befunde wurden nicht berücksichtigt; man zitierte nur die Ergebnisse, die einem in den Kram passten (Schleim, 2012). Das ist unsauberes wissenschaftliches Arbeiten.

Zu den Libet-Experimenten


Kurz erklärt: Laut den Libet-Experimenten würde den bewussten Willensentschlüssen der Versuchspersonen ein unbewusstes neuronales Signal vorausgehen, das Bereitschaftspoten-zial. Das Gehirn entscheide bereits, bevor wir darüber bewusste Kontrolle hätten. (Ähnlich argumentierte übrigens schon Sigmund Freud Jahrzehnte vorher.) Darum seien unsere Ent-scheidungen nicht frei und wir nicht für sie verantwortlich. Der Haken an der Sache: Das Bereitschaftspotenzial trat auch dann auf, wenn die Versuchspersonen nicht reagierten. Es konnte also gar nicht die Ursache des Verhaltens sein.

 

 

Zudem hat Libet niemals Willensentschlüsse untersucht, sondern nur spontane Bewegun-gen. In späteren Versuchen hat man Versuchspersonen sogar explizit das Vorausplanen verboten (etwa in den Experimenten von John-Dylan Haynes im Kernspintomographen). Ja, wo soll auch sonst die Ursache für spontane Bewegungen zu finden sein, als in “unbe-wusster” Gehirnaktivität? Mit den Anführungszeichen will ich andeuten, dass wir bewusst und unbewusst noch gar nicht neurowissenschaftlich auseinanderhalten können (Was wir vom Rätsel Bewusstsein lernen können).

Neurowissenschaftler und Philosophen haben also unsauber gearbeitet, um in die Medien zu kommen. Mit Buchverkäufen und Vorträgen haben sie zudem viel Geld verdient. Und viele Bürgerinnen und Bürger lasen, hörten und staunten. So funktioniert unsere “Wissens-gesellschaft”. Wie war das noch mit der Aufklärung und dem Ausgang des Menschen aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit? Immanuel Kant wäre wohl nicht stolz auf diese heutigen Vertreter seines Fachs.

Probleme des Kompatibilismus

Bevor ich zur praktischen Ebene zurückkehre, noch eine kurze philosophische Bemerkung: Mit dem Kompatibilismus will man das Problem lösen. Das heißt, Determinismus und Freiheit sind dann keine Gegensätze mehr, sondern miteinander vereinbar (kompatibel). Daher der Name. Freiheit würde im Gegensatz sogar die richtige Art der Determination voraussetzen.

Das wird dann beispielsweise so ausgeführt, dass eine Entscheidung genau dann frei ist, wenn man a) sie selbst b) im Einklang mit seinen übrigen Überzeugungen trifft. Das ent-puppt sich bei näherer Betrachtung aber als Scheinlösung: Denn darüber, wie die Entschei-dungsfindung tatsächlich abläuft, also den a-Teil der Definition, ist damit noch gar nichts gesagt. Das gehört eher in den Bereich der Psychologie (Volitionspsychologie) und will ich dem Philosophen nicht vorwerfen.

Beim b-Teil sieht das aber anders aus: Woher kommen denn meine Überzeugungen? Bei der (falschen) Interpretation der Libet-Experimente war entscheidend, dass die Entscheidungen der Versuchspersonen vor- oder unbewusst festgelegt sein sollen. Da ging es um einen Zeit-raum von ein paarhundert Millisekunden. Spätere Experimente wollen Einflüsse im Sekun-denbereich identifiziert haben. Aber mal ehrlich: Ist die zeitliche Dimension hier das Ent-scheidende?

Oder mit anderen Worten: Wenn eine Entscheidung nicht frei sein soll, wenn sie unbewusst bestimmt wurde, gilt das dann nicht auch für unsere Überzeugungen? Der Kompatibilist blendet schlicht die historische Dimension aus, indem er sagt: Wenn du hier und jetzt selbst und im Einklang mit deinen Überzeugungen entscheidest, dann ist dein Wille frei.

Praktische Gegenbeispiele

Nehmen wir einmal zwei krasse, doch realistische Gegenbeispiele: Person A wächst in einer Gemeinschaft von Rassisten auf, in der sie lernt, dass dunkelhäutige Menschen weniger intelligent sind. Person B wächst in einer fundamentalistischen religiösen Sekte auf, in der sie lernt, dass die Schöpfungsgeschichte in der Bibel wörtlich wahr ist.

Jahrzehnte später ist A in einer Führungsposition in einem Unternehmen und soll darüber entscheiden, einen dunkelhäutigen Mann einzustellen. Jahre später will B sich für ein Stu-dium entscheiden. Nun wäre As Entscheidung, den Mann nicht einzustellen, weil er weni-ger intelligent sei, im Einklang mit ihren Überzeugungen und im kompatibilistischen Sinne frei. Ebenso wäre Bs Entscheidung gegen ein Biologiestudium, weil dort ja sowieso nur Lügen verbreitet würden, kompatibilistisch frei. Dabei wissen wir, dass die entscheidungs-relevanten Überzeugungen A und B mit der Erziehung eingebläut wurden.

Problemverschiebung


Sind die Entscheidungen von A und B Paradebeispiele für einen freien Willen? Wohl kaum! Die kompatibilistische Lösung verschiebt das Problem also nur auf eine andere Ebene, in die Vergangenheit. Das könnte man zum Beispiel auch damit vergleichen, die Frage nach dem Ursprung des Universums mit der Urknalltheorie zu beantworten. Es kann ja sein, dass unser Universum mit einem Urknall begann. Das verlagert die Frage aber auf eine tiefere Ebene, was es vor dem Urknall gegeben haben mag und was die Ursache für diesen Vorgang gewesen sein mag.

Mitunter bekam ich von Wissenschaftlern die Antwort, die Frage nach “vor dem Urknall” ergebe gar keinen Sinn. Das ist dann aber eine sprachliche Konvention: Man erklärt die Frage für sinnlos – wahrscheinlich vor allem als unerwünscht. Wir können doch auch sonst allerlei Fragen sinnvoll nach dem Davor und Danach formulieren. Warum soll es hier eine einzige Ausnahme von diesem Sprachgebrauch geben?

Doch bleiben wir beim Willensfreiheitsproblem: Mit der angeblichen praktischen Relevanz der philosophischen Diskussion wurde vielen Interessierten schlicht Sand in die Augen gestreut. Und selbst die Lösung der Kompatibilisten ist nur eine Scheinlösung. Das ist insofern tragisch, als es in der Gesellschaft durchaus relevante Freiheitsprobleme gibt:

Soziale Konventionen

Hier seien beispielsweise soziale Konventionen genannt: Heben Sie einmal in einer Grup-pe von Unbekannten die Arme und rufen Sie laut: “Ich bin frei! Ich bin frei! Ich bin frei!” Theoretisch könnten Sie das tun; es ist auch nicht strafrechtlich verboten. Praktisch werden Sie es aber wahrscheinlich nicht tun, weil Sie die Anderen nicht stören wollen oder von ihnen nicht für einen Spinner gehalten werden wollen.

Nun haben soziale Konventionen sicher ihren Nutzen. Ich fahre hier in meiner Wohnge-gend manchmal an einem Haus vorbei, in dem hinter einem Schaufenster Menschen in bunten Anzügen wild herumspringen und herumtollen. Kleine Menschlein. Es ist ein Kin-dergarten. Diese Kinder haben soziale Konventionen noch nicht gelernt und im Kindergar-ten gelten sowieso andere Regeln. So kann man vielleicht viel Spaß haben – produktiv arbeiten oder ein klassisches Konzert genießen aber wohl eher nicht.

Soziale Konventionen können aber Freiheit einschränken. Wenn etwa Menschen aus Angst vor Ausgrenzung ihre Meinung nicht mehr äußern. Dann kann man zwar immer noch in einem Land leben, in dem Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist. Man wird davon aber tendenziell weniger gebrauch machen, um die erwarteten negativen Folgen zu vermeiden. Wenn zu viele so denken, ebnet das den Weg zu Totalitarismus.

Aber auch in weniger politischen Kontexten können soziale Konventionen uns einschrän-ken. Ich denke etwa an das Beispiel einer Freundin, die sich an ihrem Geburtstag immer viel Mühe gab, es allen in ihrer Familie recht zu machen: Da “musste” die Lieblingstorte, das Lieblingsgericht für einen Jeden gemacht werden. Danach lag sie tagelang erschöpft und mit Migräne im Bett. Nach ihrem Geburtstag! Ich habe angeregt, sie könne sich von den Ande-ren doch auch mal helfen lassen. Ihr letzter Geburtstag war dann nicht mehr so anstren-gend.

Im Bereich der psychischen Störungen könnte man mit Beispielen natürlich noch ganze Bücher füllen: Warum nehmen etwa Diagnosen von Aufmerksamkeitsstörungen so stark zu – und dann vor allem bei Jungen? Warum sind Essstörungen so viel verbreiteter bei Mäd-chen? Warum begehen so viel mehr Männer Suizid, während Frauen viel öfter einen Suizid-versuch ausführen? Wo verläuft die Grenze zwischen normaler Trauer und einer klinischen Depression? Wird Einsamkeit demnächst zur psychischen Störung erklärt? Fragen über Fragen.

Zu diesen und ähnlichen Themen können Sie in meinem neuen Buch weiterlesen. Hinweis: Ich bin am Verkauferlös nicht beteiligt.

Soziale Partizipation

Zum Schluss will ich noch auf einen anderen Aspekt des Freiheitsproblems eingehen, nämlich das der sozialen Partizipation und Repräsentation: In den letzten Jahren wurde von den führenden Politikern viel für die Rechte bestimmter Minderheiten getan, denken wir an Homosexuelle oder bestimmte ethnische Gruppen. Diese Initiativen sind auch richtig und wichtig – und die übergeordneten europäischen Gerichte haben ohnehin deutlich gemacht, dass hier mehr für Gleichberechtigung getan werden muss.

Gleichzeitig wurden aber die Interessen großer gesellschaftlicher Gruppen vernachlässigt. So ist beispielsweise das deutsche Bildungssystem nach wie vor sozial ungerecht. Mein Blog-Kollege René Krempkow etwa schreibt seit vielen Jahren über die ungleichen Chancen. Das ist übrigens in rot-grün regierten Bundesländern nicht wesentlich anders, obwohl sich diese Parteien gerne progressiv geben.

Es geht einfach immer so weiter: Kinder aus bildungsferneren und ärmeren Familien und Gegenden haben systematisch schlechtere Bildungschancen. Daraus entstehen systematisch schlechtere Berufs- und Verdienstmöglichkeiten. Wer seine Bedürfnisse schlechter formu-lieren kann, kann sie schlechter durchsetzen. Und mit geringerer Bildung wird man anfäl-liger für Manipulationen und politische Rattenfänger. Deutschland verschwendet hier auch Potenzial, was sich in den schlechten PISA-Ergebnissen ausdrückt (Wie Deutschland bei PISA auf Platz 1 kommen könnte). Mit Prestigeprojekten für die Elite wird man das nicht lösen, sondern immer weiter verschärfen.

Bildung kommt von bilden

So komme ich zum Schluss noch einmal auf unsere gelernten Überzeugungen zurück, die auch eim Kompatibilismus zentral waren: Bildung kommt nicht von ungefähr von bilden – formen. Es geht auch um Charakter-, Persönlichkeitsbildung. Wir nehmen alles im Lichte unserer vorher gebildeten Überzeugungen wahr. Und unser Wissen prägt unser Denken. In der Untersuchung unserer Überzeugung liegt damit auch ein Schlüssel zur Selbsterkennt-nis.

Philosophie und zum Teil auch Psychologie und Neurowissenschaften, die mit dem praktisch irrelevanten Willensfreiheitsproblem Feuilletons und wissenschaftliche Fachzeit-schriften füllen, verspielen hier die Chance auf wichtige Einsichten. Einsichten, die nicht nur für ein abstraktes Publikum von Spezialisten interessant sind, sondern für einen selbst. Es darf nicht nur passiv gelesen und gehört, sondern auch aktiv selbst geforscht werden (Mensch in Körper und Gesellschaft: Was heißt Freiheit?).

 

Nota. - Ich schätze Stefan Schleims Beiträge so, dass ich einige von ihnen in mein Blog übernommen habe. Ich habe daher gewisse Erwartungen an ihn. In diesem Fall wird er ihnen nicht gerecht, und ich muss mich wundern.

Mir kam daher der Verdacht, er habe sich's absichtsvoll leicht gemacht. Frau Sohmens Beitrag ist so unbedarft, dass er ihn nicht im Ernst zum Ausgang einer philosophischen Erörterung nehmen konnte. Das hat er auch nicht getan, denn philosophisch sind seine Einlassungen nur zum Schein. 

Die Frage nach dem freien Willen ist so, wie er sie darstellt, eine Frage der praktischen Lebensklugheit

Der normale Sterbliche fragt sich im wirklichen Leben nicht, ob seine Entscheidung frei, sondern ob sie richtig war. Für die Richtigkeit hat er einen doppelten Standard: erstens seinen eigenen Vorteil, zweitens sein sittliches Urteil. Zwischen denen muss er abwägen, nicht zwischen frei oder fremdbestimmt. Frei würde er sich fühlen, wenn er ungeniert seinem Vorteil den Vorzug gäbe; durch sein sittliches Urteil fühlte er sich eher eingeengt. Bizarrerweise fühlt er sich aber auch leichter, wenn er letzterem gehorcht. Und wäre leich-ter nicht auch freier?

Ebensowenig ist die philosophische Frage der Willensfreiheit ein praktisches Problem für den Strafjuristen, da hat er Recht. Der muss in einem konkreten Fall ein Urteil fällen und nicht im Seminar einen Vortrag halten. Statt abstrakt um den freien Willen, geht es da um die Frage persönlicher Zurechenbarkeit. Im Seminar hat er sein Fach allerdings studiert, und in Sachen Rechtsdogmatik geht es allerdings um die Willensfreiheit als doktrinalen Grund-satz, denn ohne sie wäre die Frage der Zurechenbarkeit ja gar nicht zu formulieren.

Und an dieser Stelle schwillt mir langsam der Hals. Philosophische Fragen seien nicht prak-tisch? An sich selbst sind sie das nicht. Aber praktische Fragen sind vielleicht durch Um-stände bedingt, die ihrerseits nicht nur, aber auch philosophisch zu beurteilen sind. 

Was für ein Rechtssystem wir uns geben, ist natürlich ein praktische Frage. Und praktisch sei alles, was... durch Freiheit möglich ist, sagt Kant (der in oben erwähnten Seminaren nicht zu knapp vorkommen dürfte). Wir haben uns unser Rechtssystem - unsere politische Ver-fassung - aus Freiheit gegeben, weil sie nur so vernünftig sein kann; doch vernünftig kann ein Rechtssubjekt nur handeln, wenn es in seiner Willensentscheidung frei ist. Wie kann Stephan Schleim über Freiheit schreiben, ohne dass das Wort Vernunft ein einziges Mal vorkommt? 

Als liberum arbitrium war die Willensfreiheit jahrhundertelang ein theologisches Thema - kein rechtliches, kein philosophisches. Nicht um Strafe ging es, sondern ob man der Verge-bung würdig sei. Da geht es um Schuld wohl auch, doch nur unter manchem andern. Be-sondere Virtuosen auf dem Gebiet waren die Jesuiten, ihr Lieblingsfach was Kasuistik: nicht das abstrakt-Allgemeine, sondern die tausend denkbaren Einzelfälle.

Freiheit, Vernunft und Gleichberechtigung gehören zusammen. Philosophisch mag man streiten darüber, wie. Doch ein freiheitlicher Rechtsstaat ist nur möglich, wo sie als ein und einziger Grund-Satz verfassungsmäßige Geltung haben. Nur wer frei ist, dem kann Ver-nunft angemutet werden, und nur von dem, der vernünftig ist, kann man Rechenschaft verlangen; und wenn alle vernünftig und alle rechenschaftspflichtig sein sollen, müssen sie alle frei sein - und in dieser und jeder andern Hinsicht gleich berechtigt.

Das gedankliche Fundament der westlichen Zivilisation ist das Subjekt. Es muss als frei ge-dacht werden, weil es sonst nicht vernünftig sein könnte; und als vernünftig, weil es anders nicht als frei gedacht werden kann. Ob es faktisch so ist, kann im Einzelfall geprüft werden. Doch dass es so sein soll, ist der Maßstab, an dem die Einzelälle zu prüfen sind.

Das ist nicht theoretisch, sondern ist in öffentlicher Hinsicht das Praktischste, was es gibt.

Vernunft setzt mich auch insofern frei, als ich meine Meinungen und also auch die kogniti-ven Ergebnisse meiner Sozialisation reflektieren kann. Das ist auch für den Staatsanwalt ein praktischer Gesichtspunkt.

JE

 


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