unsere ekhn aus Philosophierungen
... Das war
mir schon klar, dass "selbstverantwortetes Urteil" eine Tautologie
ist, aber ich hoffte, so einem Missverständnis zuvorzukommen, dem Sie dann doch
nicht entgangen sind: Wenn ich "nach meinem Urteil" handle, dann ist
das so ziemlich das Gegenteil von "tun, wozu ich Lust habe". Das
Urteil setzt eben das Erwägen von Gründen voraus. Ob ich Lust habe oder nicht,
ist kein gültiger Grund. Wenn sich mein Urteil mit dem trifft, "wozu ich
sowieso grade Lust habe", dann ist das ein reiner Zufall und fügt dem
Urteil nichts hin-zu.
aus e. online-Forum, 20. 10. 07
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