
Ich setze mich als Individuum im Gegensatze mit einem andern Individuum, indem ich mir eine Sphäre für meine Freiheit zuschreibe, von welcher ich den anderen -, und dem anderen eine zuschreibe, von welcher ich mich ausschließe - es versteht sich, lediglich im Denken eines Faktums und zufolge dieses Faktums.
Ich habe mich also frei gesetzt; neben ihm und unbeschadet der Möglichkeit seiner Freiheit. Durch dieses Setzen meiner Freiheit habe ich mich bestimmt; das Freisein macht meinen wesentlichen Charakter aus.
Aber was heißt das: freisein? Offenbar, die gefassten Begriffe seiner Handlung ausführen können. Aber die Ausführung folgt immer dem Begriffe, und die Wahrnehmung des ent-worfenen Produkts der Wirksamkeit ist immer, in Beziehung auf die Entwerfung des Be-griffes davon, zukünftig; und wenn sie den Charakter des Wesens ausmachen soll, für alle Zukunft des Individuums. Sie wird in / der Zukunft gesetzt, soweit das Individuum selbst in ihr gesetzt wird.
_____________________________________________________________________
J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 51f.
Nota. - Freiheit ist ein Sache der Zukunft nicht so, dass ich sie abwarten soll, sondern so, dass ich sie erst selber realisieren muss. Will sagen: Mit dem Entwefen des Zweckbegriffs fängt Freiheit allenfalls an. Sie verwirklicht sich immer erst in der Ausführung des Zwecks.
JE 23. 2. 19
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen