fotocommunity aus Wissenschaftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik.
3) Grund des Zusammenhanges
a. Ohne eine Einwirkung auf ihn kann ich nicht wissen oder ihm
nachweisen, dass er nur überhaupt eine Vorstellung von mir, von meiner
bloßen Existenz habe. Gesetzt auch, ich erscheine als Objekt der
Sinnenwelt und liege in der Sphäre der für ihn möglichen Erfah-rungen,
so bleibt doch immer die Frage: ob er auf mich reflektiert habe; und
diese kann er lediglich sich selbst beantworten.
b. Ohne Handeln auf ihn
nach dem Begriffe von ihm als vernünftigem Wesen kann ich ihm nicht
nachweisen, dass er mich notwendig für ein vernünftiges Wesen hätte
ansehen müs-sen, so gewiss er selbst Vernunft hat. Denn jede Äußerung der
Kraft kann von einer mecha-nisch wirkenden Natur-Macht herkommen. Nur
die Mäßigung der Kraft durch Begriffe ist untrügliches und
ausschließendes Kriterium der Vernunft und der Freiheit.
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J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 45
Nota. -
Dass es virtuell in einer an-sich-seienden intelligiblen Welt 'Vernunft
gibt', wäre oh-ne Belang, solange sie nicht in die Sinnenwelt
hineinreicht. Es reicht der Metaphysik, aber es reicht nicht der
Wissenschaftslehre, die eine oder andere ideale Notwendigkeit logisch zu
konstruieren. Die Wissenschaftslehre soll zeigen, dass Vernunft im
realen gesellschaftlichen Verkehr wirksam ist und unter den gegebenen
historischen Bedingungen notwendig wirk-sam ist. Dies freilich unter dem alles bedingenden Postulat, dass Freiheit sein soll.
JE, 12. 2. 19
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