zu Wissenschaftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik
Nun ist auf solche Weise eine Welt vernünftiger Wesen (mundus intelligibilis) als ein Reich der Zwecke möglich,
und zwar durch die eigene Gesetzgebung aller Personen als Glieder.
Dem-nach muß ein jedes vernünftige Wesen so handeln, als ob es durch
seine Maximen jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reiche
der Zwecke wäre. Das formale Prinzip die-ser Maximen ist: handle so, als
ob deine Maxime zugleich zum allgemeinen Gesetze (aller vernünftigen
Wesen) dienen sollte.
Ein
Reich der Zwecke ist also nur möglich nach der Analogie mit einem
Reiche der Natur, jenes aber nur nach Maximen, d.i. sich selbst
auferlegten Regeln, diese nur nach Gesetzen äußerlich genötigter
wirkenden Ursachen. Demunerachtet gibt man doch auch dem Natur-ganzen, ob
es schon als Maschine angesehen wird, dennoch, so fern es auf
vernünftige We-sen, als seine Zwecke, Beziehung hat, aus diesem Grunde
den Namen eines Reichs der Na-tur. Ein solches Reich der Zwecke würde nun
durch Maximen, deren Regel der kategorische Imperativ aller
vernünftigen Wesen vorschreibt, wirklich zu Stande kommen, wenn sie
allge-mein befolgt würden.
Allein, obgleich das vernünftige Wesen darauf nicht rechnen kann, daß, wenn es auch gleich / diese
Maxime selbst pünktlich befolgte, darum jedes andere eben derselben
treu sein würde, imgleichen, daß das Reich der Natur und die zweckmäßige
Anordnung des-selben, mit ihm, als einem schicklichen Gliede, zu einem
durch ihn selbst möglichen Reiche der Zwecke zusammenstimmen, d.i. seine
Erwartung der Glückseligkeit begünstigen wer-de: so bleibt doch jenes
Gesetz: handle nach Maximen eines allgemein gesetzgebenden Gliedes zu
einem bloß möglichen Reiche der Zwecke, in seiner vollen Kraft, weil es
kategorisch gebietend ist.
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Kant, Grundlegung einer Metaphysik der Sitten, WW ed. Weischedel, Bd. VII, S. 72f.
Nota I. - Für Kant ist der Kategorische Imperativ offenbar der Zweck der Zwecke. Und zwar gedacht als real. Ideale Zwecke, die um ihrer selbst willen 'gefallen', wären nach seiner Auf-fassung ästhetisch; aber das Ästhetische will er von der Vernunft fern-, das heißt: aus der praktischen Vernunft heraus halten; wenn auch in unmittelbarer Nachbarschaft. - Ideale Zwecke 'gibt es' nur als ästhetische Idee, nämlich unendlich bestimmbar und ergo ewig un-bestimmt.
Vernünftig ist nach Fichte ein
Denken (Handeln), das vom Unbestimmten zum Bestimmten fortschreitet,
wobei bestimmen heißt: einer Sache einen Zweck zuschreiben. Vernünftig
wird ein Individuum nur durch die Aufforderung seitens einer ihm vorausgesetzten 'Reihe vernünftiger Wesen'. Fluchtpunkt seiner Vernünf- tigkeit wäre der ideale 'Zweck an sich': ein Aestheticum.
Das
Fortschreiten vom Bestimmbaren zum Bestimmten ist nicht das Verfahren
Kants. Zweck, Vernunft und eine 'Welt vernünftiger Wesen' gehören wohl
auch bei ihm zusam-men; doch welcher Zweck vernünftig sei, ist bei ihm schon immer bestimmt. So kommt es, dass der Mensch am Guten interessiert sein, denn es ist ihm vor-gegeben: Er kann es als ein Objekt begehren.
Bei F. ist der nicht (erst) am Objekt, sondern als ein schlechthin
Wollen-der vorgängig am Bestimmen selbst 'interessiert'; daher kann er
auch ideale Zwecke haben.
JE, 24. 7 2016
Nota II. - In der nirgends explizitierten Auffassung, dass das Was der Vernunft sachlich hö-heren Orts vorbestimmt wurde, darf Kant sich bei der Formulierung des Endzwecks mit dem rein formalen Kategorischen Imperativ begnügen. Nicht so bei Fichte. Wesen der Ver-nunft ist bei ihm das selber-Bestimmen der Zwecke. Zweck aller Zwecke sei: Übereinstim-mung. Das klingt zunächst nicht weniger formal als der Kategorische Imperativ. Indessen ist das fort-Bestimmen der Zwecke kein formaler, sondern ein materialer Akt. Fichtes Ge-danke ist nicht formal (und nicht dogmatisch), sondern pragmatisch: Was das sachlich Ver-nünftige ist, wird sich finden in dem Prozess der Fortbestimmens der individuellen Zwecke zu gemeinsamen. Vernunft ist nichts anderes als die Vernünftigkeit dieses Prozesses.
Das ist kein konsensuelles Ansammeln von zufällig als vereinbar aufgefunden Zwecke zu einer einer empririschen Summe, sondern das progressive Ausscheiden von nicht Verein-baren. Wobei der Nichtvereinbarte durchaus nicht das Verbotene wäre, sondern zunächst eben nur das Individuelle und Private, das gegebenenfalls einen Andern nicht berührt, oder aber durchs Recht oder das Sittengebot untersagt ist (wovon Letzteres den jeweils Anderen auch nichts angeht).
Hier ist offenbar die Grenze der Transzendentalphilosophie erreicht, und es beginnen die realen historischen Reiche von Politik, Recht und Sittlichkeit.
JE
Nota. Das
obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie
der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht
wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog. JE
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