F. X. Messerschmidt zu Wissenschaftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik
Er sagt: Ist das sittliche Gefühl von der Bildung der Vernunft nicht abhängig?... Ich
antwor-te ohne weiteres: So wie er die Begriffe nimmt, keineswegs. Die
Vernunft, von der er hier redet, ist die theoretische, [die] des
Erkenntnisvermögens. Dies sagt aus nur, daß und wie etwas sei: Von
einem Handeln, einem Handelnsollen, einem Postulate liegt in ihr
schlech-terdings nichts, und ich möchte den Künstler sehen, der mir so
etwas herausanalysierte, wenn er es nicht erst hineinlegt.
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J. G. Fichte, Rückerinnerungen, Antworten, Fragen [S. 140]
Nota. - Das
ist denkbar unmissverständlich. Es sei aber nicht verschwiegen, dass er
sich eine Hintertür offenlässt: wenn man nämlich die Begriffe anders "nimmt". Würde man etwa den 'Endzweck der Vernunft' als den Oberbegriff nehmen, der allen anderen ihre Gültigkeit zu-teilt, dann möchte es möglich sein, auch die Sittlichkeit der 'Vernunft' unterzuordnen
- und sie in Begriffe zu fassen. In dem Maße, wie F. stets zwischen
einer kritischen und einer dog-matischen Auffassung der Vernunft schwankt, ist er immer wieder mal versucht, die Sittlich-keit - das Rechttun hier und jetzt - der Vernunft einzuverleiben und zu unterwerfen.
13. 6. 15
Nota II. - Ist nicht aber das sittliche Urteil doch ein Urteil? Bedarf es nicht also auch der Gründe - und wo fände es die, wenn nicht in Begriffen?
Das sittliche Urteil ergeht ohne Gründe, ohne Begriffe, aus bloßer Anschauung. Das sittli-che Urteil ist ein Geschmacksurteil im Bereich der Willensakte. Da wird nichts abgewogen, da wird sogar, wo gewohnheitsmäßig, weil das bürgerliche Leben es so fordert, Begriffe vorläufig bemüht wurden, das Begreifen wieder verworfen und zum anschaulichen Urteil zurückgekehrt.
Das rechtliche Urteil erwägt, was ich andern schulde und sie mir. Das sittliche Urteil erwägt gar nichts. Es schaut Augen-blicklich an, was ich mir schulde, und sagt: Es gilt.
JE, 12. 8. 20
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