W. Homer
aus Wissenschftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik
II. Aber ich muss
allen vernünftigen Wesen außer mir in allen möglichen Fällen anmuten,
mich für ein vernünftgiges Wesen anzuerkennen. /
Die Notwendigkeit
dieser allgemeinen und durchgängigen Anmutung muss dargetan wer-den als
Bedingung der Möglichkeit des Selbstbewusstseins. Aber es ist kein
Selbstbewusst-sein ohne Selbstbewusstsein der Individuen, wie erwiesen
worden. Es wäre jetzt nur noch zu erweisen, dass kein Bewusstsein der
Individualität möglich sei ohne jene Anmutung, dass die letztere
notwendig aus der ersteren folge: so wäre erwiesen, was erwiesen werden soll.
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J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 45f.
Nota. - Ein Verkehr vernünftiger Wesen miteinander ist
nur als Rechtsverhältnis möglich und ein Rechtsverhältnis ist nur
möglich zwischen vernünftigen Wesen - darauf läuft alles hinaus. Indes
hängt von der gegenseitigen Anerkennung auch das Bewusstsein der Individu-alität ab. Als Vernunftwesen, nämlich als ein frei Wollender, ist
der Mensch eo ipso Individuum. Aber als Individuum ist er nicht eo ipso
Vernunft-, sondern auch Sinnenwesen. Er berührt nicht jederzeit und
allenthalben die Wirkungssphäre eines andern Sinnenwesens und muss sich
nicht allezeit vor ihm verantworten. Er hat eine Sphäre, in der er
keiner Anerkennung bedarf.
Eine
Trennung von öffentlichem und privatem Leben kommt bei Fichte noch
nicht vor. Das muss Folgen für die Rechtsphilosophie haben, gewiss. Und
es macht eine Scheidung von Recht und Moral nötig, wie Fichte sie
postuliert; doch nicht radikal genug. Das muss Folgen für seine Sittenlehre haben.
JE, 13. 2. 19
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