aus Wissenschaftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik
Meine Behauptung in dem angegebenen Falle wird die sein: Seine Handlung X widerspre-che seiner eigenen Voraussetzung, dass ich ein vernünftiges Wesen sei; er sei inkon-/se-quent verfahren. Ich dagegen sei vor [dem Moment]
X in der Regel gewesen, und sei zufolge seiner Inkonsquenz gleichfalls
in der Regel, wenn ich ihn so behandle als ein bloßes Sin-nenwesen. Ich
stelle mich daher auf den höheren Gesichtspunkt zwischen uns beiden, gehen aus meiner Individualität heraus, berufe mich auf ein Gesetz, das für uns beide gilt, und wende dasselbe an auf den gegebenen Fall. Ich setze mich daher als Richter,
d. i. als seinen Oberen. Daher die Superiorität, die sich jeder
zuschreibt, der Recht zu haben meint, über den, gegen welchen er Recht
hat. -
Aber indem ich mich
gegen ihn auf jenes gemeinschaftliche Gesetz berufe, lade ich ihn ein,
mit mir zugleich zu richten, und fordere, dass er in diesem Falle mein Vertrauen gegen ihn selbst konsquent finden und billigen müsse,
durch die Denkgesetze gedrungen. Die Gemein-schaft des Bewusstseins
dauert immer fort. Ich richte ihn nach dem Begriffe, den er meiner
Aufforderung nach selbst haben muss. (Daher das Positive, das im
Begriffe des Rechts liegt, wodurch wir dem andern eine Verbindlichkeit
aufzulegen glauben, unserer Behandlung sich nicht zu widersetzen,
sondern sie selbst gut zu heißen. Dieses Verbindende ist keineswegs das
Sittengesetz, sondern das Denkgesetz, und es tritt hier ein eine
praktische Gültigkeit des Syllogismus.)
_______________________________________________________________________J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 49f.
Nota. -
Was ist nun das Positive des Rechts? Es ist die Superiorität
desjenigen, der im Recht ist, gegen den, der im Unrecht ist. Hier wird
nicht verhandelt, sondern gerichtet. Ob 'alle gleich'
sind, entscheidet sich an ihrem Handeln. Hieraus entsteht die einzige
Ungleichheit, die rechtens ist - weil sie nämlich aus der Prämissse der
Gleichheit erwächst.
JE, 20. 2. 19
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