aus Wissenschftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik
So gewiss ich ihn nun anerkenne, d. i. behandle, so gewiss ist er durch seine erst proble-matische Anerkennung gebunden oder verbunden, durch theoretische Konsequenz genö-tigt, mich kategorisch anzuerkennen, und zwar gemeingültig, d. h. mich zu behandeln wie ein freies Wesen.
Es geschieht hier eine
Vereinigung Entgegengesetzter in Eins. Unter der gegenwärtigen
Vorausssetzung liegt der Vereinigungspunkt in mir, in meinem Bewusstsein: und
die Verei-nigung ist bedingt dadurch, dass ich des Bewusstsein fähig
bin. - Er, an seinem Teil, erfüllt die Bedingung, unter der ich ihn
anerkenne, und schreibt mir sie von meiner Seite vor. Ich tue von der
meinigen die Bedingung hinzu - anerkenne ihn wirklich, und verbinde
dadurch ihn, zufolge der durch ihn selbst aufgestellten Bedingung, mich kategorisch anzuerkennen: verbinde mich, zufolge der Anerkennung seiner, ihn gleichfalls so zu behandeln.
_______________________________________________________________________J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 47
Nota. -
Meine Anerkennung seiner war, wie seine Anerkennung meiner, erst
problematisch: nämlich unter der Bedingung der Anerkennung durch den
jeweils Anderen. Im Handeln wurde die Bedingung als gegeben
gesetzt. Was im Begriff - im Bewusstsein - wie zwei ge-genseitige
Anerkennungen erscheint, erweist sich im Akt als eine.
JE, 15. 2. 19
Nota. Das
obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie
der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht
wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog. JE
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen