C. D. Friedrich zu Philosophierungen
zu
§ 9 - Untersuchung der Frage: ob im Geschmacksurteile das Gefühl der Lust
vor der Beurteilung des Gegenstandes, oder diese vor jener vorhergehe
Die Auflösung dieser Aufgabe ist der Schlüssel zur Kritik des Geschmacks, und daher aller Aufmerksamkeit würdig.
Ginge die Lust an dem gegebenen Gegenstande vorher, und nur die
allgemeine Mitteilbar-keit derselben sollte im Geschmacksurteile der
Vorstellung des Gegenstandes zuerkannt werden, so würde ein solches
Verfahren mit sich selbst im Widerspruche stehen. Denn dergleichen Lust
würde keine andere, als die bloße Annehmlichkeit in der Sinnenempfin-dung
sein, und daher ihrer Natur nach nur Privatgültigkeit haben können,
weil sie von der Vorstellung, wodurch der Gegenstand gegeben wird, unmittelbar abhinge.
Also ist es die allgemeine Mitteilungsfähigkeit des
Gemütszustandes in der gegebenen Vorstellung, welche als subjektive
Bedingung des Geschmacksurteils demselben zum Grunde liegen und die
Lust an dem Gegenstande zur Folge haben muß. Es kann aber nichts [anderes]
allgemein mitgeteilt werden als Erkenntnis, und Vorstellung, sofern sie
zum Erkenntnis gehört. Denn sofern ist die letztere nur allein objektiv,
und hat nur dadurch einen allgemeinen Beziehungspunkt, womit die
Vorstellungskraft Aller zusammenzustimm-en genötigt wird. Soll nun der
Bestimmungsgrund des Urteils über diese allgemeine Mitteil-barkeit der
Vorstellung bloß subjektiv, nämlich ohne einen Begriff vom Gegenstande
ge-dacht werden, so kann er kein anderer als der Gemütszustand sein, der
im Verhältnisse der Vorstellungskräfte zueinander angetroffen wird,
sofern sie eine gegebene Vorstellung auf Erkenntnis überhaupt beziehen.
Die Erkenntniskräfte, die durch diese Vorstellung ins Spiel
gesetzt werden, sind hiebei in einem freien Spiele, weil kein
bestimmter Begriff sie auf eine besondere Erkenntnisregel einschränkt.
Also muß der Gemütszustand in dieser Vorstellung der eines Gefühls des
freien Spiels der Vorstellungskräfte an einer gegebenen Vorstellung zu
einem Erkenntnisse überhaupt sein. Nun gehören zu einer Vorstellung,
wodurch ein Gegenstand gegeben wird, damit überhaupt daraus Erkenntnis
werde, Einbildungskraft für die Zusammensetzung des Mannigfaltigen der Anschauung, und Verstand für die Einheit des Begriffs der die Vorstel-lungen vereinigt. Dieser Zustand eines freien Spiels
der Erkenntnisvermögen bei einer Vorstellung, wodurch ein Gegenstand
gegeben wird, muß sich allgemein mitteilen lassen: weil Erkenntnis als
Bestimmung des Objekts, womit gegebene Vorstellungen (in welchem
Subjekte es auch sei) zusammen stimmen sollen, die einzige
Vorstellungsart ist, die für jedermann gilt.
Die subjektive allgemeine Mitteilbarkeit der Vorstellungsart in
einem Geschmacksurteile, da sie ohne einen bestimmten Begriff
vorauszusetzen stattfinden soll, kann nichts anders als der
Gemütszustand in dem freien Spiele der Einbildungskraft und des Verstandes (sofern sie untereinander, wie es zu einem Erkenntnisse überhaupt
erforderlich ist, zusammenstim-men) sein: indem wir uns bewußt sind, daß
dieses zum Erkenntnis überhaupt schickliche subjektive Verhältnis
ebensowohl für jedermann gelten und folglich allgemein mitteilbar sein
müsse, als es eine jede bestimmte Erkenntnis ist, die doch immer auf
jenem Verhältnis als subjektiver Bedingung beruht.
Diese bloß subjektive (ästhetische) Beurteilung des Gegenstandes
oder der Vorstellung, wodurch er gegeben wird, geht nun vor der Lust an
demselben vorher, und ist der Grund dieser Lust an der Harmonie der
Erkenntnisvermögen; auf jener Allgemeinheit aber der subjektiven
Bedingungen der Beurteilung der Gegenstände gründet sich allein diese
allge-meine subjektive Gültigkeit des Wohlgefallens, welches wir mit der
Vorstellung des Gegen-standes den wir schön nennen, verbinden.
Daß seinen Gemütszustand, selbst auch nur in Ansehung der
Erkenntnisvermögen, mittei-len zu können, eine Lust bei sich führe:
könnte man aus dem natürlichen Hange des Men-schen zur Geselligkeit
(empirisch und psychologisch)
leichtlich dartun. Das ist aber zu unserer Absicht nicht genug. Die
Lust, die wir fühlen, muten wir jedem andern im Ge-schmacksurteile als
notwendig zu, gleich als ob es für eine Beschaffenheit des Gegenstan-des,
die an ihm nach Begriffen bestimmt ist, anzusehen wäre, wenn wir etwas
schön nen-nen; da doch Schönheit ohne Beziehung auf das Gefühl des
Subjekts für sich nichts ist. Die Erörterung dieser Frage aber müssen
wir uns bis zur Beantwortung derjenigen: ob und wie ästhetische Urteile a
priori möglich sind, vorbehalten. ...
aus Immanuel Kant, Kritik der Urteilskraft, Erstes Buch, § 9 [Interpunktion geändert]
in Werke, ed. Weischedel, Bd IX, Ffm 1968, S. 131
Nota. - Kant
hat eine völlig neue Art zu denken in die Welt gesetzt, da hatte er
genug zu tun; all den jahrhundertealten scholastischen Ballast
abzustreifen, den er in der Wolff-Baumgarten-Schule mitbekommen hatte,
fehlte ihm die Zeit. Oder anders - wenn sein Her-angehen an das
Erkenntnisvermögen insgesamt auch ein phänomenologisches ist, hängt er
in der Durchführung immer noch der Unsitte an, vorab Begriffe zu
definieren und hernach Erkenntnis daraus zu konstruieren.
Man könnte sagen: Im Streit über Geschmacksurteile findet ein freies Spiel der Vorstel-lungskräfte statt, das eben deshalb ein Spiel ist, weil die Erkenntnisvermögen dabei immer nur so tun, als ob...
Das wäre nicht bloß der natürliche Hang der Menschen zur Geselligkeit, sondern die Eigenlogik der Geschmacksurteile: dass sie danach drängen, mitgeteilt zu werden, weil sie erst ganz sie selber sind, sobald sie Junge werfen.
Nota II. - Die Frage ist: 'Dependieren' ästhetische Urteile von Vernunfturteilen, oder liegt vielmehr das ästhetische Urteil - im elementarsten Sinn - allem vernünftigen Urteilen zu Grunde? Im ersten Falle wäre ihre Mitteilbarkeit immerhin ein Hinweis auf ihre Vernünf-tigkeit, was sie freilich noch nicht weniger strittig machte. Im zweiten Falle ist die ästheti-sche Urteilskraft Bedingung allen Urteilens - ein Gedanke, mit dem Kant momentan ge-liebäugelt haben mag, aber doch nicht durchführen mochte. Dann wäre das ästhetische Urteil eine Anschauung von Qualitäten, bevor nach gemeinsamen Zwecken überhaupt schon gefragt würde. Andernfalls wäre das ästhetische Urteil eines, in dem aller plausibler Zweck - einer, auf den man sich verständigen kann, weil man ihn mitteilen konnte - verlo-rengegangen ist.
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