aus Philosophierungen
Denn wir können nichts erklären, als was wir auf Gesetze zurückführen
können, deren Gegenstand in irgend einer möglichen Erfahrung gegeben
werden kann.
Freiheit aber ist eine bloße Idee, deren objektive Realität
auf keine Weise nach Naturgeset-zen, mithin auch nicht in irgend einer
möglichen Erfahrung, dargetan werden kann, die also darum, weil ihr
selbst niemals nach irgend einer Analogie ein Beispiel untergelegt
werden mag, niemals begriffen, oder auch nur eingesehen werden kann. Sie
gilt nur als notwendige Voraussetzung der Vernunft in einem Wesen, das
sich eines Willens, d.i. eines vom bloßen Begehrungsvermögen noch
verschiedenen Vermögens (nämlich sich zum Handeln als In-telligenz,
mithin nach Gesetzen der Vernunft, unabhängig von Naturinstinkten, zu
bestim-men), bewußt zu sein glaubt.
Wo aber Bestimmung nach Naturgesetzen
aufhört, da hört auch alle Erklärung auf, und es bleibt nichts übrig, als Verteidigung,
d.i. Abtreibung der Einwürfe derer, die tiefer in das Wesen der Dinge
geschaut zu haben vorgeben, und darum die Freiheit dreust vor unmög-lich
erklären. Man kann ihnen nur zeigen, daß der vermeintlich[96]
von ihnen darin ent-deckte Widerspruch nirgend anders liege, als darin,
daß, da sie, um das Naturgesetz in Ansehung menschlicher Handlungen
geltend zu machen, den Menschen notwendig als Erscheinung betrachten
mußten,
und nun, da man von ihnen fodert, daß sie ihn als Intelligenz
auch als Ding an sich selbst denken sollten, sie ihn immer auch da noch
als Erscheinung betrachten, wo denn freilich die Absonderung seiner
Kausalität (d.i. seines Willens) von allen Naturgesetzen der Sinnenwelt
in einem und demselben Subjekte im Widerspruche stehen würde,
welcher
aber wegfällt, wenn sie sich besinnen, und, wie billig, eingestehen
wollten, daß hin-ter den Erscheinungen doch die Sachen an sich selbst
(obzwar verborgen) zum Grunde liegen müssen, von deren Wirkungsgesetzen
man nicht verlangen kann, daß sie mit denen einerlei sein sollten, unter
denen ihre Erscheinungen stehen.
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I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, A/B 121
Nota. - Intelligenz ein "Ding an sich"? Aber ein Ding an sich ist Noumenon;
wie die Frei-heit selber ein reines Gedankending, das lediglich
anzunehmen ist, um in den Phänomenen einen Sinn erkennen zu können.
Lediglich? "... daß hinter den Erscheinungen doch die Sachen an sich
selbst
(obzwar ver-borgen) zum Grunde liegen müssen, von deren Wirkungsgesetzen
man nicht verlangen kann, daß sie mit denen einerlei sein sollten, unter
denen ihre Erscheinungen stehen"! Da hält er sich doch wieder eine
Hintertür auf: Was von vorn (im Auge des Menschen) als Freiheit
erscheint - nämlich im Handeln - , ist von hinten (im Auge einer höheren Intelli-genz?) vielleicht doch in einem verborgenen Wirkungsgesetzt begründet...
Und das ist eine von den vielen Stellen, wo wir uns darin erinnern, dass er "das Wissen aufheben" wollte, "um zum Glauben Platz zu schaffen". Mit andern Worten: Das, was an seinem Ding-an-sich mehr wäre
als bloßes Noumenon, gehörte in die Theologie; in der Philosophie hat
es nichts zu suchen, und deswegen bleibt er an der Stelle auch stets im
Konjunktiv.
JE, 12. 12. 16
Nota. Das
obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie
der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht
wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog. JE
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