Moses und die Tafeln aus Philosophierungen
Wissenschaft ist öffentliches Wissen.
Das
ist eine pragmatische Definition, keine substanziale. Sie besteht aus
zwei Gliedern: Wissenschaft ist jene Art des Gewärtigseins, das auf
seine Gründe hin überprüft wurde. (Wobei am Problem des 'letzten
Grundes' deutlich wird, dass dies wiederum eine pragma-tische, nämlich
relative [graduelle] Unterscheidung ist.)
Öffentlich ist das Wissen dann, wenn die Überprüfung der Gründe grundsätzlich jederzeit von jederman nach-vollzogen werden kann.
Hier
schon zeigt sich, dass auch die Unterscheidung zwischen Natur- und
Geisteswissen-schaften lediglich eine pragmatische ist:* bezogen darauf,
wie das Wissen erlangt wird, nicht darauf, dass 'Natur' und 'Geist'
verschiedene Substanzen wären.
Mit "Fakten" hat es jede Wissenschaft
zu tun, wenn sie denn eine ist. Aber auch die Fakten unterscheiden sich
nicht nach ihrer Substanz, sondern nach der Art und Weise, wie sie
fest-gestellt werden; wie ein "Erlebnis" alias Wahrnehmungsphänomen aus
der Erlebnisflut oder dem Rauschen der Phänomene isoliert und sistiert wird. (Das geschieht immer durch Be-griffe. Aber wie kommt ein Begriff "zu Stande"?!)
Der springende Punkt für die Unterscheidung von Natur- und Geisteswissenschaft ist das Experiment. Dessen Spezifikum ist, dass es jederzeit von jedermann wiederholbar
ist. Auch hier betrifft die Prüfung nicht die "Substanz" der "Fakten"
selbst, sondern die Art und Wei-se, wie sie gewonnen wurden: die Versuchsanordnung. Jeder muss die Versuchsanordnung selber überprüfen können, indem er sie selbst praktiziert. Praktisch kann er sie prüfen. Und es ist klar: Irgendetwas muss immer als gewiss vorausgesetzt werden. (Auch die Frage nach dem letzten Grund kann nur "pragmatisch" beantwortet werden: durch praktische Setzung.)
"Geisteswissenschaften" nennen wir jenen Bereich öffentlichen Wissens, in dem reelle Ex-perimente nicht machbar sind. Hier muss man sich mit einem Analogon behelfen: dem Ge-dankenexperiment; der
Frage (in der Historiographie), "was wäre gewesen, wenn" {vgl. Max
Weber}{Unmöglichkeit reeller Experimente in Geschichts- und
Gesellschaftswissenschaft: vgl. Marx}.
Das Gedankenexperiment unterscheidet sich vom reellen Experiment seinerseits nur prag-matisch, nämlich graduell: sofern hier sehr viel mehr "als gewiss" vorausgesetzt werden muss - und darum selber umstritten bleiben kann.
*) so wie die zwischen idiographisch und nomothetisch; aber die ist bereits abgeleitet.
aus e. Notizbuch, 25. 6. 06
Auch
die Unterscheidung 'nomothetisch' und 'idiographisch' war eine
pragmatische: bezo-gen auf die Erkenntnisabsicht, nicht auf die
(vorausgesetzte) "Natur" des Gegenstands.
Oder etwa doch? Denn wenn ich voraussetze, dass sich mein Gegenstand unter ein 'Gesetz' fassen lässt, mache ich eine metaphysische Annahme!
Was heißt Gesetz? Es ist eine Analogie zur menschlichen Gesellschaft. Prämisse: Die Sub-jekte handeln alias bewegen sich sponte sua, de motu proprio usw. Dann greift ein Gesetz-geber ein, der ihnen einen Rahmen setzt, innerhalb dessen sie sich bewegen "dürfen" (aber weiterhin de proprio motu). Diese Vorstellung
von einem Gesetz hat die Naturwissenschaft nun gerade nicht. Wenn das
Wort vom Gesetz ernst genommen werden kann, muss es eine wirkende Kraft
bedeuten. Denn das wäre ein inkosistentes Bild: Zuerst wären 'Teile'
da, die "machen, was sie wollen", dann tritt ein Schöpfer auf, der eine
'Ordnung zum Ganzen' hin-zufügt. Wenn schon Schöpfer, dann ganz Schöpfer,
und seien es gar mehrere: "Naturgeset-ze" - die "autopoietisch" zu
einander gefunden haben?!
Freilich ist die Annahme von wirkenden Naturgesetzen in den modernen Naturwissen-schaften nur als ob. Eine heuristische Fiktion - und also doch 'pragmatisch'.
ebd., 6. 7. 06
Und nur, weil sie 'heuristisch fingiert' ist, können alle
Wissenschaftler sie bedenkenlos teilen, ohne in metaphysischen Streit
zu geraten: Diese Annahme muss, qua pragmatisch, nicht be-wiesen werden,
es genügt, wenn sie sich bewährt - im Experiment. Das 'Gesetz' ist nur
ein semantischer Rahmen für den ansonsten wissenschaftlich
unaussprechlichen Gedanken: "Es passiert mit Notwendigkeit immer so und
nie anders".
ebd., 9. 7. 06
Nachtrag.
Die
Annahme, das Gesetz bezöge seine Gültigkeit aus der vertraglichen
Verfassung des Gemeinwesens, ist durchaus nicht naturwüchsig, sondern
modern. Naturwüchsig ist die Vorstellung, Gesetze entsprängen dem Willen
eines Souveräns.
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