Sonntag, 9. Mai 2021

Vereinigt sind Sein und Gelten im Urteil.

                                                                     zu Philosophierungen

Wahr ist 'das, was ohne Bedingung gilt'.  

So allgemein der Satz ist, enthält er doch schon zwei Bestimmungen: Erstens gelten und zweitens Bedingung. Es gilt etwas, das Grund für ein Urteil sein kann. Und zweitens kann es nur dann ohne Bedingung gelten, wenn es nicht wirklich ist; denn was wirklich ist, ist zuerst und zumindest den Bedingungen von Raum und Zeit unterworfen. 

Erste Folgerung: Wahr kann kein Wirkliches sein. Wirklich ist nur, was in Raum und Zeit vorkommt. Ideen zumal, die ja außerhalb von Raum und Zeit sind, können nicht wirklich sein; weder wirklich noch sein. Sie können aber gelten, nämlich Grund für mein Urteil wer-den. Urteilen ist offenbar das Verbindungsglied - Indifferenzpunkt, sagt Fichte - von Gelten und Wirklichkeit - es gäbe weder das eine noch das andere ohne... das andere. Anders gesagt - 'es gibt' mein Urteilen, Geltung und Wirklichkeit sind lediglich die beiden Dimensionen, in die die Reflexion mein Urteilen auseinanderlegen kann; die Defini tionen, zwischen denen sie es fassen kann. 

Was gilt, ist das Noumenale. An und für sich ist das Geistige nicht wirklich. Wirklich wird es, indem es wirkt als der Bestimmungsgrund eines Urteils; und zwar im Moment des Urtei-lens selbst, nicht vorher und nicht nachher. Wer urteilt, ist in Raum und Zeit, anders kann nicht geurteilt werden. Urteilen ist handeln. Das Urteil ist Bedingung des Handelns. Als nur vorgestellte Bedingung ist es übersinnlich. Im Urteil ist der Zweck des Handelns vorwegge-nommen.

 

Nota. - Das obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog. JE

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